Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung"
Um was geht es: Initiative und Gegenvorschlag
Die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» fordert ein Werbeverbot für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreichen können. In der Praxis handelt es sich um ein vollständiges Werbe-, Verkaufsförderungs- und Sponsoringverbot, da ein Kind oder ein Jugendlicher die Werbung auch versehentlich sehen könnte. Die Initiative führt somit indirekt zu einem Verbot von Werbemassnahmen, die sich an Erwachsene richten. Die Bundesversammlung hat einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Damit wird Tabakwerbung im öffentlichen Raum verboten. In Print- und Onlinemedien ist sie ebenfalls verboten, wenn sie sich an Minderjährige richtet.
Keine Werbeverbote, sondern Jugendschutz
Mit dem indirekten Gegenvorschlag in einem eigenen Gesetz hat die Bundesversammlung griffige Massnahmen für die Anliegen der Initiative verabschiedet. Der Kompromiss verbindet einen griffigen Jugendschutz mit einem Verhindern eines wirtschaftsfeindlichen Werbeverbots. Eine Initiative, die auf den Schutz von Minder- jährigen abzielt, deren Umsetzung aber zu einem totalen Werbeverbot führt und damit auch die an Erwachsene gerichtete Werbung verbietet, genügt nicht dem Gebot der Verhältnismässigkeit gemäss Bundesverfassung. Für die Wirtschaft wäre ein solches totales Werbeverbot zudem ein gefährliches Präjudiz für weitere Werbeverbote, beispielsweise bei Alkohol, zuckerhaltigen Lebensmitteln oder Fahrzeugen mit Ver- brennungsmotoren.