Das neue Datenschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit von Personendaten sicherzustellen und den Datenmissbrauch möglichst zu verhindern. Dabei müssen Unternehmen in einer Datenschutzerklärung darüber informieren, wie sie die personenbezogenen Daten erheben oder verarbeiten. Alle Unternehmen der Schweiz sind vom neuen Datenschutzgesetz betroffen, das voraussichtlich in im Jahr 2023 in Kraft treten wird.
Zu den wichtigsten Punkten für die korrekte Umsetzung und zum Online-Seminar für BGV-Mitglieder "Datenschutzgesetz in der Praxis".