BGV Wirtschaftsgruppe des Grossen Rats
Die BGV-Wirtschaftsgruppe des Grossen Rats entspricht der statuarisch verankerten Gewerbegruppe des BGV (Art. 19). Alle Mitglieder des Grossen Rats, welche die Statuten des BGV akzeptieren, insbesondere Zweck und Ziele, können sich für eine Mitgliedschaft anmelden. Die Mitglieder werden vom Leitenden Ausschuss des BGV gewählt. Diese Mitglieder haben gemäss Statuten Stimmrecht an der DV. Sie bezahlten CHF 50.- Mitgliederbeitrag, wenn sie nicht bereits durch ihren Betrieb Mitglied beim BGV sind.