Ab Oktober gilt in Graubünden ein neues Beschaffungsrecht. Das neue Recht gilt für den Kanton, die Gemeinden und weiteren mit öffentlichen Aufgaben betrauten Institutionen (Spitäler, RhB etc.) bei der Beschaffung. Die Beschaffungen umfassen Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen. Hauptziele der Revision sind erstens die Harmonisierung der verschiedenen Beschaffungsordnungen der Kantone und des Bundes und zweitens die Erreichung einer neuen Vergabekultur. Für die Anbieter solcher Leistungen gibt es einige Anpassungen im Vergleich zum bisherigen Beschaffungswesen, welche hier erläutert werden.