Einzelmitglied werden
Einzelmitgliedschaft
Es besteht die Möglichkeit dem BGV als Einzelmitglied beizutreten. Gemäss Statuten können als Einzelmitglieder dem Verband beitreten:
- Betriebe, die nicht Gelegenheit haben, sich durch eine Sektion dem Verband anzuschliessen;
- Personen, welche die gewerblichen Interessen unterstützen und zur Förderung des Gewerbes und der Inlandindustrie beitragen;
- Anstalten und Institutionen
Einzelmitglieder und Anschlussmitglieder profitieren von den Mitgliederangeboten des BGV. Mitglieder können beispielsweise über die die verbandseigene Ausgleichskasse für Gewerbe, Handel und Industrie GR + GL abrechnen.
Die Mitgliederbeiträge belaufen sich je nach Lohnsumme des Betriebs auf zwischen CHF 60.00 und 420.00 pro Jahr. Alle Regelungen betreffend Mitgliederbeiträge sind im Beitragsreglement zu finden. Weitere Informationen zum Thema Mitgliederbeiträge befinden sich in diesem Merkblatt.
Beantragung Mitgliedschaft
Die Einzelmitgliedschaft kann beantragt werden über das vorliegende Onlineformular. Über die Aufnahme von Einzelmitgliedern entscheidet der Leitende Ausschuss.