KMUs entlasten: JA zur Abschaffung der Stempelsteuer auf Eigenkapital
Mit dieser Emissionsabgabe auf Eigenkapital (Emissionsabgabe) wird Eigenkapital gegenüber Fremdkapital benachteiligt. Dieser Fehlanreiz im Steuersystem soll eliminiert werden. Mit der Abschaffung dieser Steuer werden KMUs entlastet. Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbandes unterstützt deshalb die Vorlage einstimmig.
Bei der Änderung vom 18. Juni 2021 des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben (StG) wird ein Teil der Stempelsteuern abgeschafft. Die beiden anderen Stempelsteuern, Umsatzabgabe bei Wertpapieren und der Versicherungsstempel auf Versicherungsprämien, sind von der Vorlage nicht betroffen. Linke Parteien und Gewerkschaften haben gegen diese Gesetzesrevision erfolgreich das Referendum ergriffen.
Um was geht es?
Die Emissionsabgabe wird auf inländischen Beteiligungsrechten erhoben. Sie erfasst die entgeltliche oder unentgeltliche Ausgabe und Erhöhung von Eigenkapital in Form von Aktien, Zuschüssen und weiteren Beteiligungsarten. Der Prozentsatz der Steuer ist bei einem Prozent festgelegt. Bei der Gründung oder Kapitalerhöhung gilt gegenwärtig für entgeltlich ausgegebene Beteiligungsrechte generell eine Freigrenze von einer Million Franken. Neben der Schweiz und Liechtenstein erheben in Europa nur noch Griechenland und Spanien eine vergleichbare Steuer. Die Steuereinnahmen aus dieser Steuer schwanken jährlich stark, da es sich um eine einmalige Steuer handelt. Mit der Aufhebung dieser Steuer wird die Wirtschaft im Durchschnitt um jährlich 250 Millionen Franken entlastet. Von der Steuer betroffen sind jährlich eine unterschiedliche Anzahl von Unternehmen. Im Jahr 2020 haben rund 2300 Unternehmen die Emissionsabgabe bezahlt, wovon rund die Hälfte des Betrags von KMUs stammt.
Die Steuereinnahmen in Bern sprudeln
In den letzten 20 Jahren haben sich die Einnahmen aus der Gewinnsteuer des Bundes pro Jahr, welche vonseiten der Unternehmen entrichtet werden, auf über 12 Milliarden CHF verdoppelt. Keine andere Einnahme des Bundes im Steuerbereich ist in den letzten Jahren so stark gestiegen. Der Betrag, welcher der Bund durch die Abschaffung der Stempelsteuer nicht mehr erhält, ist vergleichsweise klein. Und durch die Vermögenssteuer für juristische Personen wird das Eigenkapital bereits besteuert.
Warum diese Steuer abgeschafft werden muss
Die Stempelsteuer ist ein alter Zopf aus der Zeit des Ersten Weltkriegs, als der Bundesstaat Geld brauchte und wenig Einnahmen hatte. Es geht bei dieser Vorlage nicht nur um die Abschaffung von Steuern und Abgaben für KMU, sondern auch darum, einen Fehlanreiz im Steuersystem zu eliminieren. Eigenkapital darf nicht mehr kosten als Fremdkapital, denn gerade in Krisenzeiten ist das Eigenkapital sehr wichtig. Zudem fällt die Steuer gerade in Krisenzeiten vermehrt an, wenn Eigentümer Kapital in ihre Unternehmen «einschiessen» müssen. Diese Steuer ist auch ein Hindernis für Investitionen, weil sie risikotragendes Eigenkapital belastet. Durch die Abschaffung der Stempelsteuer wird das Eigenkapital und damit der finanzielle Spielraum der Unternehmen erhöht. Eine Abgabe auf die Erhöhung des Eigenkapitals ist volkswirtschaftlich generell schädlich und insbesondere in Wirtschaftskrisen kontraproduktiv. Erfahrungsgemäss belastet die Abgabe die Firmen genau dann am stärksten, wenn die Wirtschaft in einer Rezession steckt und die Unternehmen auf neues Eigenkapital angewiesen sind, um zu überleben. Die Abschaffung der Steuer sichert letztlich Arbeitsplätze.
Jede Stimme zählt
Diese Steuer kann gerade in einer Krisensituation fast jedes Unternehmen im Kanton treffen. Die Abstimmung wird knapp, jede Stimme zählt. Die Gegner der Vorlage setzen auf die Karte «Grosskonzerne profitieren, und die Arbeiter und der Mittelstand müssen mehr zahlen». Diese Aussage ist falsch. Überzeugen Sie Ihre Mitarbeitenden und Ihre Bekannten von einem Ja zur Vorlage.