Weitgehende Lockerung

04.06.2020

Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Alle Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen können wieder durchgeführt werden und neu sind spontane Versammlungen von maximal 30 Personen erlaubt. Alle Freizeitbetriebe und touristischen Angebote können wieder öffnen. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen jedoch weiterhin eingehalten werden. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, muss die Nachverfolgung von Personenkontakten sichergestellt sein, z. B. mit Präsenzlisten. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz auf den 19. Juni 2020 zu beenden.  Medienmitteilung

 

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