Härtefallentschdädigungen und Betriebstestungen

26.02.2021

Der Kanton Graubünden hat die Bestimmungen für die Härtefallhilfen angepasst. Alle Informationen sind hier zu finden. Der Beitragssatz für die Fixkostenentschädigung wurde von 50% auf 75% erhöht und neu werden teilgeschlossene Betriebe als geschlossene Betriebe behandelt sofern sie eine Spartenabrechnung als Gesuch einreichen. Die Betriebe aus dem Detailhandel sind weiterhin gebeten abzuwarten bis sie ihre Gesuche einreichen können. Weitere Informationen

Der Kanton hat entschieden, dass die Betriebstestungen für die Betriebe kostenlos sind. Interessierte Betriebe können Sich unter www.gr.ch/betriebstests anmelden oder informieren.

Der Bund hat entschieden, dass ab 1. März 2021 Ladengeschäfte wieder alle Produkte, auch solche des nicht-täglichen Gebrauchs, verkaufen dürfen. Die Bestimmungen für die Kapazitätsbeschränkungen sind auf den letzten beiden Seiten dieses Dokuments zu finden.

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