Was ist bei der Anstellung von Lernenden zu beachten?
21.11.2024
Es gibt einige Unterschiede zwischen der Anstellung von Lernenden und anderen Mitarbeitenden. Wir haben uns darüber mit Ramon Fontana, Abteilungsleiter Lehraufsicht beim Amt für Berufsbildung, unterhalten.
Was muss ich bei der Anstellung von Lernenden berücksichtigen?
Sie müssen bei Ausbildungsbeginn mindestens 15 Jahre alt sein und die Volksschule abgeschlossen haben. Daneben ist es natürlich zentral, dass die berufliche Grundbildung zum jeweiligen Lernenden passt. Die Lernenden müssen für den entsprechenden Beruf geeignet sein und der Beruf ihnen Freude bereiten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Lernenden anzustellen?
Der Betrieb muss die Anforderungen der Bildungsverordnung der jeweiligen beruflichen Grundbildung erfüllen. Diese wird vom Bund zusammen mit der jeweiligen Organisation der Arbeitswelt festgelegt. Das Amt für Berufsbildung bzw. die Lehraufsicht erteilt bei Erfüllung der Anforderungen die Bildungsbewilligung.
Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einem Lehrvertrag?
Beim Lehrvertrag handelt es sich um eine spezielle Art von Arbeitsvertrag (Einzelarbeitsvertrag). Dort steht die Ausbildung, und nicht die entgeltliche Arbeitsleistung im Vordergrund. Die Arbeit dient dabei «lediglich» als Mittel zum Zweck bzw. der Ausbildung.
Was gilt es beim Lehrvertrag zu beachten?
Der Lehrvertrag muss schriftlich abgefasst sein. Er regelt den Ausbildungsberuf, die Dauer, das Gehalt, die Arbeitszeit und die Ferien. Das einheitliche Formular für den Lehrvertrag steht beim Amt für Berufsbildung online zur Verfügung. Der Lehrvertrag kann auch elektronisch über das Berufsbildungsportal eingereicht werden.
Kann ich einen Vorvertrag zum Lehrvertrag abschliessen, wenn ich bereits mehr als ein Jahr im Voraus einen Lernenden gefunden habe?
Gemäss Commitment der Verbundpartner der Berufsbildung (Organisationen der Arbeitswelt, Kantone, Bund) sollen offene Lehrstellen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden. Entsprechend empfiehlt das AFB, von einem Vorvertrag abzusehen. Die Lehraufsicht genehmigt keine Lehrverträge vor September des Jahres vor Lehrbeginn.