Schutzkonzepte bei Wiedereröffnung
24.04.2020
Betriebe und Geschäfte, welche ab Montag, 27. April wiedereröffnet werden dürfen, müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Ein Musterschutzkonzept (für Branchenorganisationen) sowie Standard-Schutzkonzepte (für Unternehmen) finden Sie hier.