OECD-Mindeststeuer und Klimaschutzgesetz: Kantonalvorstand des BGV fasst zwei Mal die Ja-Parole
26.05.2023
Am 18. Juni stehen zwei Volksabstimmungen an, welche auch die Bündner Wirtschaft betreffen. Zum einen wird über die OECD-Mindeststeuer, zum anderen über das Klimaschutzgesetz abgestimmt. Der Kantonalvorstand hat sich einstimmig für die OECD-Mindeststeuer ausgesprochen. Beim Klimaschutzgesetz hat sich der Kantonalvorstand nach einer vertieften Diskussion und nach abwägen der Vor- und Nachteile mit einem knappen Entscheid für die Ja-Parole ausgesprochen.
Ja zur OECD-Mindeststeuer
Gemäss der neuen OECD-Vereinbarung zur Mindeststeuer müssen international tätige Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro in allen Ländern mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Wenn ein Land diese Mindestbesteuerung nicht einhält, können andere Staaten die fehlende Besteuerung abschöpfen. Die Schweiz ist dieser Vereinbarung über die Mindeststeuer beigetreten und muss nun, wenn sie nicht Steuern ans Ausland verlieren möchte, eine Ergänzungssteuer für die betroffenen Unternehmen einführen. Denn in der Schweiz liegt die Steuerbelastung vieler Unternehmen unter 15 Prozent. Etwa 200 international tätige Schweizer Grossunternehmen und 2000 ausländische Firmen mit Sitz in der Schweiz sind von der OECD-Mindeststeuer betroffen. Die Mehreinnahmen aus dieser Ergänzungssteuer werden auf 1 bis 2.5 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Die jeweiligen Kantone erhalten 75 Prozent der Einnahmen und der Bund den Rest. Mit der Abstimmungsvorlage wird sichergestellt, dass die Steuergelder im Land bleiben. Die Kantone können mit den Mehreinnahmen dafür sorgen, dass die Schweiz weiterhin ein attraktiver Standort für Firmen bleibt, indem diese in die verschiedenen Rahmenbedingungen investieren, zum Beispiel in den Bereichen Bildung und Infrastruktur.
Ja zum Klimaschutzgesetz
Beim Klima- und Innovationsgesetz (KlG) handelt es sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative. Das Gesetz setzt ambitionierte Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Es beinhaltet verbindliche Absenkpfade zur Verringerung von CO2-Emissionen, damit die Schweiz im Jahr 2050 eine Netto-Null-Bilanz beim CO2-Ausstoss vorweisen kann. Im Gegensatz zur Gletscherinitiative umfasst das Gesetz keine Verbote von CO2-Energieträgern wie Öl und Gas. Neben den Absenkpfaden für Liegenschaften, Verkehr und Industrie umfasst das Gesetz auch 2 Milliarden Franken an Subventionen für den Ersatz von klimaschädlichen Heizsystemen sowie 1.2 Milliarden Franken für Forschung und Entwicklung von klimaschonenden Technologien. Weiter werden Bund und Kantone mit der Vorlage verpflichtet Massnahmen zum Schutz von Natur und Mensch gegen die Folgen der Klimaerwärmung zu ergreifen. Der BGV unterstützt die Bestrebungen zur Dekarbonisierung. Dieses langfristige Ziel sowie die vorgesehene Etappierung geben den Unternehmen Rechts- und Planungssicherheit. Der indirekte Gegenvorschlag ist liberaler als die Initiative und bildet als Rahmengesetz eine gute Grundlage für die Dekarbonisierung, um so unabhängiger von den fossilen Energieträgern zu werden. Das Gesetz fördert Forschung und Innovation im Bereich der erneuerbaren Energien und schafft somit Anreize für die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien. Eine technologiebasierte und ambitionierte Klimapolitik verleiht der Schweizer Wirtschaft einen Vorteil gegenüber anderen Ländern. Kritisch sieht der BGV die Unklarheit bezüglich der umzusetzenden Massnahmen und die künftige Versorgungssicherheit mit emissionsarmer Energie. Daher ist ein rascher Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion unabdingbar. Weiter sind die künftigen Umsetzungsmassnahmen auf der Grundlage des Gesetzes technologieneutral und marktwirtschaftlich auszugestalten. Sie müssen, wie im Gesetz festgeschrieben, technisch möglich und wirtschaftlich tragbar sein. Auf bürokratische Hürden für KMUs ist zu verzichten, insbesondere beim Nachweis der indirekten Emissionen. Weitergehende Massnahmen sind wiederum der Stimmbevölkerung vorzulegen. Nach Abwägen der Vor- und Nachteile der Vorlage hat der Kantonalvorstand die Ja-Parole beschlossen.