Neue Homeoffice-Bestimmungen für Grenzgänger
13.07.2023
Bis am 30. Juni 2023 galten in einer Übergangszeit aufgrund der Corona-Pandemie spezielle Bestimmungen für Grenzgänger im Homeoffice. Seit dem Juli sind Anpassungen in Kraft, die je nach Herkunftsland der Grenzgänger unterschiedlich ausfallen. In einigen EU-/EFTA-Länder (darunter insbesondere Deutschland, Österreich und Liechtenstein) sind Arbeitnehmende den am Arbeitgebersitz geltenden Sozialversicherungssystem unterstellt, solange nicht mehr als 49,9 Prozent Homeoffice im Wohnsitzland geleistet wird. Andere Länder, darunter Italien, haben die entsprechende Vereinbarung nicht unterzeichnet. Dort gelten wieder die alte Bestimmung, die besagen, dass Arbeitnehmende, welche mehr als 24.9% Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, dem Sozialversicherungssystem des Wohnsitzlandes unterstellt sind. Weitere Informationen