Ja zum Stromgesetz und Nein zu den Gesundheits-Initiativen
16.05.2024
Der Bündner Gewerbeverband (BGV) hat die Parolen zu den Abstimmungsvorlagen vom 9. Juni gefasst. Der Kantonalvorstand des BGV hat sich an seiner letzten Sitzung klar für ein Ja zum Stromgesetz und jeweils deutlich für ein Nein zur Kostenbremse- und zur Prämienentlastungs-Initiative ausgesprochen.
«Aus Sicht des Gewerbes in Graubünden ist das Stromgesetz klar zu unterstützen. Es bringt mehr Vorteile als Nachteile», so BGV-Direktor Maurus Blumenthal. Insgesamt bietet das Gesetz eine wichtige Grundlage für den Ausbau der inländischen und dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, stärkt die Versorgungssicherheit und schützt Verbraucher vor Preisschwankungen. Für Unternehmen in Graubünden bietet die Vorlage Chancen. Die steigenden Gesundheitskosten sind für den Mittelstand eine Herausforderung. Beide Initiativen zeigen zwar berechtigte Anliegen auf, die vorgeschlagenen Lösungen sind aber untauglich. Bei einem Nein zu den Initiativen treten die jeweiligen Gegenvorschläge in Kraft, welche gemäss BGV-Präsident Viktor Scharegg die besseren Lösungen sind und keine neuen Probleme schaffen.
Ja zur Stromgesetz
Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit, macht uns weniger abhängig von Stromimporten und ermöglicht den Ausbau der erneuerbaren Energien. Deshalb hat sich der Kantonalvorstand des BGV mit einer Gegenstimme für ein Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien ausgesprochen (Mantelerlass). Der Mantelerlass zielt darauf ab, die inländische Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wasser, Sonne, Wind und Biomasse zu steigern. Dazu werden die bestehenden Förderinstrumente und Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom mit neuen Massnahmen ergänzt. Der Ausbau soll vor allem auf Dächern und Fassaden von Gebäuden erfolgen. Solaranlagen auf Gebäuden bieten das grösste und am schnellsten realisierbare Potenzial zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Mit dem Mantelerlass wird das Energie-, Stromversorgungs- und Raumplanungsgesetz angepasst, um Stromversorgung angesichts der Dekarbonisierung zu sichern. Bis 2050 soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft von heute rund 6 auf 37 Terawattstunden gesteigert werden. Die Vorlage erleichtert den Bau wichtiger erneuerbarer Energieanlagen, konzentriert sich jedoch auf ausgewählte Gebiete und berücksichtigt den Landschafts- und Umweltschutz. Damit können in Graubünden die Erhöhung der Staudämme Curnera-Nalp und Marmorera sowie der Neubau des Wasserkraftwerks Chlus angegangen werden. Die erleichterten Planungsbedingungen für Wind- und Solaranlagen ändern nichts an den demokratischen Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung. Abstimmungen zu konkreten Projekten bleiben auch bei einer Annahme der Vorlage möglich. Für Verbraucher bedeutet die Vorlage keine neuen Abgaben. Die Finanzierung erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag. Bestehende Förderinstrumente werden bis 2035 verlängert und marktnäher gestaltet. Der Mantelerlass enthält auch Bestimmungen zur Stärkung der Netzsicherheit, zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften und Energieeffizienz.
Nein zur Kostenbremse-Initiative
Die von der Mitte-Partei eingereichte Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen» (Kostenbremse-Initiative) möchte den Bund verpflichten, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen. Steigen die Krankenkassenprämien deutlicher als die Gesamtwirtschaft und die durchschnittlichen Löhne, müssen Bund und Kantone konkrete Massnahmen beschliessen. Diese müssen sich bereits auf das Folgejahr auswirken. Die Umsetzung der Kostenbremse-Initiative müsste das Parlament bei einer Annahme im Gesetz näher definieren. Es ist davon auszugehen, dass mit Annahme der Initiative medizinisch notwendige Behandlungen nicht mehr oder verspätet durchgeführt werden würden. Die Gesundheitsversorgung wäre abhängig von der Konjunktur. Die Gesundheitsleistungen müssten vor allem bei schlechter Wirtschaftslage eingeschränkt werden. Die Gesundheitsversorgung soll sich aber nach dem Bedarf der Patienten richten. Die Umsetzung der Initiative dürfte zudem zu noch mehr Regulierung im Gesundheitswesen führen. Die Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen ist wichtig und notwendig. Die ausschliessliche Koppelung des Wachstums der Kosten an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung greift zu kurz. Das Parlament hat einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt. Gemäss Gegenvorschlag muss der Bundesrat künftig jeweils für vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele festlegen. Weiter wird vorgeschrieben, dass die Leistungserbringer und Versicherer in den Tarifverträgen Massnahmen zur Sicherstellung des zweckmässigen Einsatzes sowie der Wirtschaftlichkeit der Leistungen vorzusehen haben. Die Sektionen des BGV aus dem Gesundheitsbereich (Bündner Ärzteverein und Bündner Apothekerverband) stellen sich gegen die Initiative. Auch der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative.
Nein zur Präminenentlastungs-Initiative
Die Prämienentlastungs-Initiative der SP verlangt, dass die durch die Versicherten zu übernehmenden Krankenkassenprämien höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Die verbleibende Differenz soll mittels Prämienverbilligungen gedeckt werden. Diese sollen zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und zu maximal einem Drittel durch die Kantone finanziert werden. Bezogen auf das Jahr 2020 würde die Volksinitiative Mehrkosten für Bund und Kantone von 4,5 Milliarden Franken auslösen. Prognosen gehen langfristig von Mehrkosten von rund 12 Milliarden Franken pro Jahr aus. Diese Mehrkosten müssten über Steuern finanziert werden. Bei Annahme der Initiative würde der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Umverteilung zunehmen. Ebenfalls müssten Kantone mit tieferen Gesundheitskosten jene mit hohen Gesundheitskosten querfinanzieren. Die Erhöhung der Kosten im Gesundheitswesen ist vor allem auf einen Mehrkonsum von medizinischen Leistungen zurückzuführen. Falls dieser Mehrkonsum deutlich stärker durch die öffentliche Hand subventioniert wird, gehen die Kosten nicht zurück, sie steigern eher noch stärker. Bereits heute sieht das Krankenversicherungsgesetz Prämienverbilligungen vor. Die Kantone können die Prämienverbilligung für ihre Bevölkerung selbstständig regeln. Die Ausgaben für die individuelle Prämienverbilligung beliefen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 5,4 Milliarden Franken. In Graubünden erhalten über 30 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung. Die Kosten dafür betragen über 100 Millionen. Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet, um die Prämienverbilligungen massvoll und gezielt für Menschen mit tieferen Einkommen zu erhöhen. Die Kantone müssen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. Der indirekte Gegenvorschlag hätte aktuell jährliche Mehrkosten von rund 360 Millionen Franken zur Folge. Dieser föderalistische Ansatz bei den Prämienvergünstigungen würden die Kantone bei Annahme der Initiative verlieren.