Corona-Kurzarbeit und Corona-EO
24.06.2021
Die aktuellen Corona-Regelungen gelten noch bis Ende Juni 2021. Zu beachten sind folgende Punkte:
- Die Corona-EO-Entschädigung wird voraussichtlich Ende Juni 2021 ganz auslaufen (Anmeldungen bis Ende Jahr 2021 rückwirkend möglich).
- Bei der Corona-Kurzarbeitsentschädigung wird das vereinfachte Verfahren voraussichtlich bis Ende September 2021 verlängert. Es ist jedoch ab dem 1. Juli 2021 mit Anpassungen zu rechnen.