Corona-Härtefallhilfen für das Jahr 2022

Ab dem 16. Mai 2022 können Betriebe im Kanton, die aufgrund der COVID-19-Epidemie auch noch im Jahr 2022 stark eingeschränkt sind, ein Gesuch um Härtefallhilfen einreichen. Als Härtefall gelten nur Unternehmen, welche bereits in den Jahren 2020 und 2021 einen Umsatzrückgang von über 40 Prozent erlitten haben oder während 40 Tagen im Jahr 2021 schliessen mussten und weiterhin mit ihren Umsätzen ihre Kosten nicht decken können. Diese Unternehmen können eine Unterstützung für die Monate Januar bis März 2022 beantragen, sofern sie in diesem Zeitraum ungedeckte Kosten nachweisen. Die Gesuche können bis spätestens 15. Juli 2022 eingereicht werden. Zu beachten sind einige Anpassungen bei den Kriterien und Unterlagen im Vergleich zu den bisherigen Härtefallhilfen. Weitere Informationen und die Gesucheingabe sind auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet.

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