BGV empfiehlt viermal JA am 24. November
06.11.2024
Am 24. November stimmen wir über vier nationale Vorlagen ab. Der Kantonalvorstand des Bündner Gewerbeverbands (BGV) hat einstimmig viermal die Ja-Parole beschlossen. Neben dem Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen (STEP) empfiehlt der BGV auch bei der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) sowie den beiden Mietrechtsrevisionen ein Ja in die Urne einzulegen.
JA zur Beseitigung von Engpässen auf den Autobahnen (STEP)
Auch wenn keines der sechs Teilprojekte aus dem Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen Graubünden direkt betreffen, ist es nach Ansicht des BGV wichtig, dass die Vorlage angenommen wird. Einerseits sollte sich die Bündner Stimmbevölkerung mit den Bewohnern und Gewerbetreibenden in den Agglomerationen und Städten solidarisch, die vom Ausweichverkehr und den Staus noch stärker geplagt sind als wir. Mit der absehbaren Verkehrszunahme werden Ausbauprojekte auch beim Nationalstrassennetz in Graubünden unabdingbar, beispielsweise die Umfahrungen auf der Julierstrasse sowie der A13-Engpass zwischen Reichenau und Rothenbrunnen. Ein Ja zur STEP-Vorlage dient darum als Zeichen für künftige Ausbau- und Umfahrungsprojekte in Graubünden. Mit der Engpassbeseitigung wird die Verkehrssicherheit erhöht und ein Verkehrssystem für die Zukunft fit gemacht, welches an Effizienz kaum zu übertreffen ist. Auf knapp drei Prozent der Strassenfläche fliesst nämlich über 40 Prozent des Strassenverkehrs. Der für unser Land wichtigen Verkehrsinfrastruktur gilt es, nach Ansicht des BGV, Sorge zu tragen.
JA zur einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS)
Mit der einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) werden Fehlanreize im Gesundheitswesen beseitigt und das Finanzierungssystem vereinfacht. Die EFAS-Vorlage ist das Ergebnis eines langen Verhandlungsprozesses zwischen verschiedenen Parteien. Aus diesem Prozess entstand ein tragbarer Kompromiss, hinter dem auch Ärzteverbände, Spitäler, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Krankenversicherer stehen. Die Reform soll helfen, die Gesundheitskosten langfristig besser zu kontrollieren.
JA zu den beiden Mietrechtsrevisionen (Revision des Obligationenrechts)
Die beiden Mietrechtsrevisionen sorgen für mehr Rechtssicherheit und verhindern Missbrauch bei der Untervermietung sowie beim Eigenbedarf. Beide Vorlagen betreffen nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Dennoch schaffen sie mehr Klarheit und fairere Regeln, wo es bisher zu Missbrauch und Unsicherheit gekommen ist. Dadurch verbessern sie indirekt die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Von den Mietrechtsrevisionen profitieren auch KMU, die als Eigentümer und Vermieter von den unklaren Regelungen bei der Untervermietung und zum Eigenbedarf betroffen sind.