Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über Hochschulen und Forschung

Für den Wirtschaftsstandort wie auch für den Arbeits- und Wohnort Graubünden ist eine wirkungsvolle Hochschul- und Forschungspolitik von zentraler Bedeutung. Neben einer soliden Ausbildung für die Bündner Volkswirtschaft im Bildungsbereich sollen Forschungsinstitute insbesondere mittels der angewandten Forschung der Bündner Wirtschaft Impulse geben können. Mit der Teilrevision des GHF sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Stärkung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Bündner Hochschulen, insbesondere der Fachhochschule Graubünden, verbessert werden. Für die DWGR ist es von Bedeutung, dass die Studiengänge an den mit Beiträgen des Kantons finanzierten Hochschulen im Interesse der Volkswirtschaft sind. Das GHF soll dabei einerseits den Hochschulen die Möglichkeit zur unternehmerischen Weiterentwicklung geben. Andererseits sollen der Grosse Rat und die Regierung die Entwicklung der Hochschulen und ihrer Tätigkeiten steuern können.

Grosse Bedeutung kommt dabei der kantonalen Hochschul- und Forschungsstrategie zu. Der über die kantonale Hochschul- und Forschungsstrategie eingeschlagene Weg ist entsprechend weiterzuführen und konsequent auf Stärken und Potenziale der Bündner Wirtschaft auszurichten. Die kantonale Forschungs- und Hochschulstrategie ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Hochschul- und Forschungspolitik. Deshalb ist zu prüfen, diese regelmässig dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen. Zudem soll im Gesetz festgehalten werden, dass die Festlegung bzw. Überarbeitung dieser Strategie unter Mitwirkung der relevanten Akteure erfolgen soll. Die gesamte Vernehmlassung ist auf www.dwgr.ch zu finden.

Zur gesamten Vernehmlassungsantwort der Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden.

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