Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in Graubünden
15.04.2024
Die Erhebung von Ergänzungssteuern infolge der OECD-Mindeststeuer schwächt die Standortattraktivität des Kantons Graubündens und der Schweiz für grosse internationale Unternehmen. Die OECD-Mindeststeuer verhindert allerdings den Wettbewerb zwischen Wirtschaftsstandorten nicht. Es findet stattdessen eine Verlagerung vom heutigen inter-nationalen Steuerwettbewerb hin zu einem internationalen Standortförderungswettbewerb mit substantiellen Direktförderungen statt.
Die DWGR begrüssen ausdrücklich die vorliegende Umsetzung der OECD-Mindeststeuer mit den darin vorgesehenen, für den Kanton Graubünden notwendigen Standortförderungsmassnahmen. Die bisherigen Steuererleichterungen, welche mit der Ergänzungssteuer wirkungslos werden, haben viel Wertschöpfung und Steuersubstrat in den Kanton gebracht. Dies obschon die geografische Lage des Kantons für grosse Unternehmen nachteilig ist und die Schweizer Löhne im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch sind. Entsprechend sind nun Standortförderungsmassnahmen notwendig, um diese Nachteile auch künftig abzufedern.
Es liegt daher im Interesse des Kantons Graubünden, die Standortattraktivität weiterhin zu gewährleisten. Entsprechend sind die Mittel der Ergänzungssteuer für den Erhalt und Ausbau der Attraktivität des Unternehmensstandortes Graubünden zu verwenden. Dadurch soll insbesondere der neue Standortnachteil für internationale Unternehmen abgefedert werden, die DWGR begrüssen aber auch, dass erwünschte (Investitions-)Anreize grundsätzlich für sämtliche Unternehmen am Standort Graubünden offenstehen.
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