Vernehmlassung zum Wohnraumförderungsgesetz

Es besteht Handlungsbedarf im Bereich des knappen und fehlenden Wohnraums in Graubünden. Eine kantonale Wohnraumförderung kann zur Schaffung von neuem Wohnraum einen gewissen Beitrag leisten. Die DWGR haben sich im Rahmen der Vernehmlassung im Grundsatz daher positiv zum Gesetz über die Förderung von Wohnraum geäussert. Abgelehnt werden indessen die geplanten Direktbeiträge für den genossenschaftlichen Wohnungsbau. Diese Wohnbauförderung soll sich wie die Förderung des Bundes auf Darlehen begrenzen.

Die DWGR unterstützen beide geplanten Instrumente, sowohl die neue kantonale «Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus» sowie die Überführung der «Verbesserung der Wohnverhältnisse» in ein neues Gesetz. Bei der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bringen die DWGR verschiedene Anpassungsvorschläge ein. Anstatt die Förderung mittels Direktbeiträgen sollen andere Instrumente wie Bürgschaften und die Erhöhung der Darlehensgrenze geprüft werden. Die DWGR teilen die Ansicht der Regierung, dass eine indirekte Förderung gemeinnütziger Wohnbauträgerschaften eine aus ordnungspolitischer Sicht tragbare Massnahme im Bereich der Wohnbauförderung ist. Der Markteingriff ist gezielt und das Instrument auf Bundesebene mit dem Fonds de Roulement (FdR) bekannt. Ziel muss es sein, möglichst viele Synergien mit dem FdR des Bundes im Prozess zu generieren. Wie bereits dargelegt, darf aber von der Wirkung der Massnahme darf gemäss Einschätzung der DWGR nicht zu viel erhofft werden. Trotzdem zeigen die Beispiele von Luzern und Nidwalden das Potenzial des gemeinnützigen Wohnungsbaus im ländlichen Raum auf und entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass das Potenzial in Graubünden noch nicht ausgeschöpft ist. Im Grundsatz unterstützen die DWGR daher die Idee, dass bei der Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus auf bestehende Instrumente gesetzt wird. Die Förderung mittels À-fonds-perdu-Beiträgen lehnen die DWGR allerdings ab. Entsprechend beantragen die DWGR Art. 6 GFW zu streichen. Die Stärkung des Eigenkapitals soll mit anderen Instrumenten, beispielsweise mittels Bürgschaften, gefördert werden.

Grundsätzlich wirkt ein freier Markt auch beim Wohnungsmarkt am Effizientesten. Der aktuelle Wohnungsmarkt ist aufgrund der Raumplanungspolitik sowie des Mietrechts stark reguliert. Zudem muss festgehalten werden, dass der Markt bei gewissen Infrastrukturen in den Randregionen nicht immer spielt, so teilweise auch beim Wohnungsbau. Entsprechend können Fördermassnahmen einen gewissen Beitrag zum Wohnungsbau leisten. Ihre Wirkung darf aber nicht überschätzt werden. Die aktuelle Wohnraumproblematik in Graubünden ist massgeblich auf die nationale Raumplanungspolitik zurückzuführen. Die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative sowie des RPG 1 erschweren den Bau von Erstwohnungen aus unterschiedlichen Gründen. Die Fördermassnahmen im Rahmen des GFW können nur eine flankierende Wirkung auf den Wohnungsmarkt entfalten. Sie können die verfehlte Raumplanungs­politik nicht wettmachen.

Zur Vernehmlassung der Dachorganisationen Wirtschaft Graubünden.

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