Steuern und Vereinbarkeit von Familie und Beruf
11.02.2023
In der Dezembersession hat der Grosse Rat die Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung verabschiedet. In der kommenden Februarsession werden die Weichen für die kommende Steuergesetzrevision gestellt. Beide Vorlagen sollen die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer in Graubünden verbessern. Graubünden wird dadurch als attraktiver Arbeitsstandort gestärkt.
Bl. Der Kanton kann im Hinblick auf den Arbeitskräftemangel die Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer verbessern, sodass es sich für Arbeitskräfte auch finanziell lohnt, mehr zu arbeiten oder nach Graubünden zu ziehen. Insbesondere soll Graubünden dadurch für Familien attraktiver werden, denn die Kinder von heute sind die Arbeitnehmer und Unternehmer von morgen.
Ausbau familienergänzende Kinderbetreuung
Ziel der Revision des Gesetzes über die Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung (KIBEG) war es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels und im Zuge der besseren Ausschöpfung des vorhandenen Arbeitskräftepotenzials liegt eine bessere Vereinbarkeit im Interesse der Wirtschaft. Der BGV hat daher die Vorlage zusammen mit den Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden unterstützt. Da die Bedürfnisse im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung je nach Region, Branche, Betrieb und Arbeitnehmer/in sehr unterschiedlich sind, hat sich der BGV für eine flexible Ausgestaltung der Vorlage eingesetzt. Im Vergleich zur Botschaft der Regierung profitieren künftig auch Arbeitnehmer/innen mit einem höheren Einkommen verstärkt von der Mitfinanzierung durch Kanton und Gemeinden. Denn der Arbeitskräftemangel ist auf allen Stufen ausgeprägt. Um den Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Leistungserbringern nicht zu unterbinden, hat sich der Grosse Rat dafür ausgesprochen, dass Leistungserbringer nicht mehr auf gemeinnütziger Basis wirtschaften müssen. Neu sind deshalb auch Betreuungsangebote von Betrieben beitragsberechtigt. Zudem wurden Auflagen und Regulierungen auf ein Minimum reduziert. Der BGV hätte sich bei den Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Vorlage etwas mehr Zurückhaltung vom Grossen Rat gewünscht. Das Gesetz tritt voraussichtlich am 1. August 2024 in Kraft.
Steuerliche Anreize gegen den Arbeitskräftemangel
In der Dezembersession des Grossen Rats hat der Unternehmer und Grossrat Oliver Hohl einen Vorstoss betreffend Steuerentlastung von Familien und Fachkräften eingereicht. Der überparteiliche Vorstoss wurde mit rund 80 Mitunterzeichnenden eingereicht. Die Unterzeichnenden beauftragen die Regierung, dem Grossen Rat eine konkrete Vorlage zur steuerlichen Entlastung für Familien und (potenziellen) Fachkräften zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Attraktivität für die entsprechenden Zielgruppen im schweizweiten und internationalen Vergleich zu verbessern. Mögliche konkrete Massnahmen sind Abzüge für Kinder, für Zweitverdiener, für die Ausbildung und die Senkung der Quellensteuer, damit Graubünden für Grenzgänger attraktiver wird. Das Ziel der Vorlage muss sein, dass Graubünden für die arbeitstätige Bevölkerung künftig steuerlich attraktiver wird. Angesichts des Arbeitskräftemangels stehen steuerliche Entlastungen für Unternehmen aktuell nicht im Vordergrund.