Pensionierung: Flexibilität und individuelle Lösungen sind gefragt

Bewährte Mitarbeitende will man möglichst lange im Unternehmen behalten. Angesichts des Arbeitskräftemangels ist das Interesse der Arbeitgeber gestiegen, Arbeitnehmer nach dem ordentlichen Pensionierungsalter weiter zu beschäftigen. Dabei gilt es einige Punkte, insbesondere im Bereich der Altersvorsoge, zu beachten, damit eine solche Weiterbeschäftigung erfolgreich verläuft. Flexibilität und individuelle Lösungen stehen dabei im Vordergrund.

Bl, Marco Schädler*. Offiziell ist genau definiert, wann das «ordentliche» Rentenalter erreicht ist. Neben dem Interesse der Arbeitgeber, Mitarbeitende darüber hinaus zu beschäftigen, möchten auch immer mehr Menschen ihre letzte Berufsphase individueller gestalten. Es gibt eine steigende Zahl von Unternehmer/-innen sowie Arbeitnehmer/-innen, die über das Pensionsalter hinaus weiterarbeiten – unter anderem, weil sie Freude an ihrer Arbeit haben. Es gibt jedoch im Bereich der Altersvorsorge einige Hürden und falsche Anreize, länger zu arbeiten, die zu kennen sind.

Individuelle Finanzplanung

Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der Regelungen der Altersvorsorge individuell entscheiden, wann er aus dem Berufsleben austritt. Dabei spielen die finanziellen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Die Praxis zeigt, dass viele Arbeitnehmer damit überfordert sind. Diese treffen unrealistische Annahmen oder blenden das Thema ganz aus. Als Arbeitgeber darf man hier durchaus die Bereitschaft zur Beratung signalisieren und die Arbeitnehmer in dieser Übergangsphase unterstützen. Jeder Fall muss dabei individuell betrachtet werden. Dabei sind die Steuern, das Einkommen und die spätere Rente zu beachten. Die Regelungen für das Arbeiten über das ordentliche Rentenalter hinaus sind in den drei Säulen unterschiedlich. Beim Kalkulieren der individuellen Pensionierungsszenarien ist es vielfach sinnvoll, auf entsprechende Fachpersonen wie Treuhänder zurückzugreifen. Eine saubere finanzielle Planung bietet eine verlässliche Grundlage, um mit einem Mitarbeitenden seine individuellen Pensionierungsszenarien zu besprechen. Eine schrittweise Teilpensionierung ist in der Regel vorteilhaft.

Jede Säule ist unterschiedlich

Grundsätzlich können die Renten in allen drei Säulen nach der Pensionierung hinausgeschoben werden. Dabei sind die Regelungen je nach Säule unterschiedlich. Wer über das offizielle Pensionsalter hinaus arbeitet, kann trotzdem schon AHV-Rente beziehen. Allerdings ist es neu auch möglich, den Bezug bis fünf Jahre hinauszuschieben, was dann zu einer etwas höheren Rente führt. Auf Einkommensteile, die über 1400 pro Monat resp. 16 400 Franken pro Jahr liegen, muss man auch nach dem ordentlichen Pensionsalter weiterhin AHV-, IV- und Erwerbsersatz-Beiträge leisten. Auch den Bezug einer Rente aus der 2. Säule kann man, je nach Pensionskasse, bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres hinausschieben. Wichtig ist, dass man mit seiner Pensionskasse frühzeitig abklärt, ob nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters hinaus weiter Einzahlungen möglich sind und wie sich ein Aufschub auf die Höhe der Rente auswirkt. Auch die Säule 3a kann man über das ordentliche Pensionsalter hinaus weiterführen, wenn man erwerbstätig bleibt. Einzahlungen sind weiterhin vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters muss man aber alle 3a-Vorsorgegelder bezogen haben.

Aktive Personalplanung lohnt sich

Als Arbeitgeber sollte man die Bedürfnisse im Hinblick auf die Pensionierung seiner Mitarbeitenden frühzeitig und proaktiv abholen. Je früher das Thema angegangen wird, desto mehr besteht auf beiden Seiten noch Spielraum, um verschiedene Szenarien durchzudenken und die Details zu regeln. Ein Ausstieg in Etappen über längere Zeit von beispielsweise 63 bis 68 Jahren kann für beide Seiten von Interesse sein. Der Arbeitnehmer kann sein Pensum reduzieren und der Arbeitgeber kann eine bewährte Fachperson länger im Unternehmen behalten, um das Fachwissen über einen längeren Zeitraum an jüngere Mitarbeitende zu übergeben. Mit einer solchen Änderung ist vielfach auch der Wunsch des Arbeitnehmers verbunden, seinen Aufgabenbereich anzupassen. Vielleicht möchte eine erfahrene Führungskraft gegen Ende des Berufslebens vermehrt fachliche projektorientierte Arbeit leisten. Solche Änderungswünsche haben vielfach Vorteile für beide Seiten.

Dieser Artikel ist in Zusammenarbeit mit TREUHAND SUISSE Graubünden entstanden, deren Präsident Marco Schädler ist. www.treuhandsuisse-gr.ch

Bild: Nach der Pensionierung weiter arbeiten zu können, kann für beide Seiten bereichernd sein. Foto: iStock Geber86

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