Einmal Nein und einmal Ja zu den AHV-Abstimmungen
25.01.2024
Am 3. März gelangen zwei Volksabstimmungen zur AHV zur Abstimmung. Zum einen wird über die «Initiative für eine 13. AHV-Rente» abgestimmt, zum anderen über die «Renteninitiative», welche verlangt, dass das Rentenalter langfristig an die Lebenserwartung gekoppelt wird. Der Kantonalvorstand des BGV hat sich einstimmig für ein Nein zur 13. AHV-Rente ausgesprochen und für ein Ja zur Renteninitiative.
Aus Sicht des Gewerbes und der Wirtschaft muss bei den Abstimmungen zur Altersvorsorge immer die langfristige Sicherung dieser in den Vordergrund gestellt werden. Auch bei den beiden Abstimmungen am 3. März geht es um die Zukunft der Altersvorsorge. Die Schweiz verfügt mit den drei Säulen in der Altersvorsorge über ein bewährtes System. Bei der ersten Säule, der AHV, steht die Umverteilung im Zentrum. Junge zahlen für die Renten der Alten, Reiche zahlen für die Renten der Armen. Dieses System darf angesichts des demografischen Wandels nicht überstrapaziert werden. Bei der Einführung der AHV 1948 zahlten 6.5 erwerbstätige Personen die AHV-Rente eines Rentners, heute sind es noch 3.3 und 2050 dürften es noch zwei erwerbstätige Personen pro Rentner sein. Die Lebenserwartung der Männer im Alter von 65 Jahren lag 1948 bei gut 12 Jahren und ist mittlerweile auf 20 Jahre angestiegen. Die Lebenserwartung der Frauen ist im gleichen Zeitraum von 14 auf knapp 23 Jahre angestiegen. Trotz Annahme der AHV 21 sind die Finanzen der staatlichen Altersvorsorge nicht nachhaltig gesichert. Bereits gegen Ende dieses Jahrzehnts öffnet sich eine neue Finanzierungslücke bei der AHV.
Nein zur 13. AHV-Rente
Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (Initiative für eine 13. AHV-Rente) der Gewerkschaften fordert für alle Bezüger/innen einer Altersrente einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels der bisherigen Jahresrente, also eine 13. AHV-Altersrente. Davon ausgenommen sind Witwenrenten. Ebenfalls sollen IV-Rentner/innen keine 13. Rente erhalten. Wie diese 13-AHV-Rente finanziert werden soll, legt die Initiative nicht fest. Das Parlament müsste die Finanzierung über höhere Lohnabzüge, ein höheres Rentenalter oder höhere (Mehrwert-)Steuern finanzieren. Angesichts der angespannten Finanzlage kann der Bund die Mittel nicht über den ordentlichen Haushalt finanzieren. Die Mehrausgaben einer 13. AHV-Rente würden sich auf rund fünf Milliarden Franken pro Jahr belaufen. In der Schweiz gibt es keine generelle Altersarmut. Der Grossteil der Schweizer Altersrentner/innen verfügt über ausreichend grosse Einnahmen, um ihre materiellen Bedürfnisse abdecken zu können. Die Minderheit der Rentner/innen, knapp 10 Prozent, die nicht über ausreichende Einnahmen aus AHV sowie zweiter und dritter Säule verfügen, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Es ist daher gewährleistet, dass die Grundbedürfnisse aller Rentner finanziell abgesichert sind. Möchte man die Altersarmut lindern, sind die Ergänzungsleistungen gezielt zu verbessern. Die Volksinitiative beruht auf dem Giesskannenprinzip. Ein Grossteil der zusätzlichen Mittel müsste an Rentner/innen ausbezahlt werden, denen es finanziell gut geht und die nicht auf höhere Renten angewiesen sind. Angesichts der sich deutlich abzeichnenden Finanzierungsengpässe in der AHV kann es nicht angehen, flächendeckende Rentenerhöhungen zu beschliessen. Eine solche flächendeckende Rentenerhöhung ist unsozial, vor allem gegenüber den jüngeren Erwerbstätigen und Familien, welche die 13. AHV-Rente über höhere Lohnabzüge oder einer höheren Mehrwertsteuer finanzieren müssten. Von der 13. AHV-Rente negativ betroffen wären auch alle Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Familien. Alle bürgerlichen Parteien wie auch alle Wirtschaftsverbände sprechen sich darum gegen eine 13. AHV-Rente aus.
Ja zur Renteninitiative
Mit der Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge» (Renteninitiative) der Jungfreisinnigen soll das Rentenalter schrittweise an die Lebenserwartung angepasst werden. Die Volksinitiative verlangt die Erhöhung des Rentenalters von Männern und Frauen bis 2033 auf 66 Jahre, anschliessend soll das Rentenalter mit der Lebenserwartung weiter steigen. Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt. Die Renteninitiative verlangt, dass das Rentenalter ab 2033 bloss mit einem Faktor von 0,8 an die steigende Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr angepasst wird. Selbst bei einem Anstieg des Rentenalters ist somit gewährleistet, dass die Zeitspanne, die wir im Ruhestand verbringen dürfen, weiterhin kontinuierlich anwächst. Die Renteninitiative schränkt die Möglichkeiten für einen flexiblen Altersrücktritt (vorzeitige Pensionierung oder Aufschub der Pensionierung) in keiner Weise ein. Auch Branchenlösungen für vorzeitige Altersrücktritte (wie beispielsweise der FAR im Bauhauptgewerbe) sind weiterhin uneingeschränkt möglich.
Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet. Die Anpassungen hätte eine gerechtere Altersvorsorge zur Folge. Die Generationensolidarität würde gestärkt werden. Mit der Initiative wäre das Rentenalter endlich keine politische Frage mehr, sondern eine versicherungstechnische Frage. Allein mit der Erhöhung des Rentenalters gemäss Renteninitiative werden sich die Finanzierungslücken der AHV nicht vollständig aus der Welt schaffen lassen. Mit der Initiative lassen sich die jährlichen Defizite aber um einige Milliarden Franken verringern. Das strukturelle Defizit der AHV wird so substanziell verkleinert, der Bedarf an Mehreinnahmen entsprechend reduziert.
Die Initiative hätte auch höhere Renten in der zweiten und dritten Säule zur Folge, da länger eingezahlt würde. Eine Erhöhung des Rentenalters bewirkt, dass Arbeitskräfte länger im Erwerbsprozess verbleiben. Die Renteninitiative trägt somit auch zur Linderung des Arbeitskräftemangels bei, auch für künftige Generationen. Der vorgeschlagene Anpassungsmechanismus hat sich bereits in diversen europäischen Ländern bewährt. Zahlreiche Länder kennen bereits eine automatische Koppelung zwischen Lebenserwartung und Rentenalter. So kennen bereits Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal und Schweden in ihren Rentensystemen einen automatischen Anpassungsmechanismus, mit dem das Renteneintrittsalter direkt an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt wird.