Ja zur Reform der beruflichen Vorsorge

Die Reform der beruflichen Vorsorge, über die am 22. September abgestimmt wird, zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken und die Absicherung von Menschen mit niedrigen Einkommen und Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. In einer Gesamtbetrachtung vonseiten des Kantonalvorstandes überwiegen die Vorteile, so dass der BGV die Ja-Parole empfiehlt.

Die Reform der beruflichen Vorsorge umfasst eine Senkung des Umwandlungssatzes, einen Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration, Anpassungen bei der Eintrittsschwelle und dem Koordinationsabzug sowie Änderungen bei den Sparbeiträgen im obligatorischen Teil. Gegen die Reform wurde das Referendum vonseiten der Gewerkschaften gefasst.

Umwandlungssatz und Rentenzuschlag

Wegen niedriger Erträge an den Finanzmärkten und steigender Lebenserwartung sind die Renten im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge nicht mehr ausreichend finanziert. Daher wird der Umwandlungssatz von 6,8 % auf 6,0 % gesenkt. Um Rentenkürzungen zu vermeiden, gibt es einen Zuschlag für die Übergangsgeneration, der diese Senkung ausgleicht. Dennoch kann die Reform in einigen Fällen zu niedrigeren Renten führen. Die meisten Arbeitnehmer haben eine Vorsorge, die über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht, sodass die Reform auf ihre Renten keine direkten Auswirkungen hat. Die Rentenzuschläge werden von den Pensionskassen finanziert. Die Zusatzfinanzierung wird auf 1,4 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Für den Zuschlag müssen die Vorsorgeeinrichtungen Kapital aufbauen. Ob dazu höhere Lohnbeiträge nötig sind, hängt von der finanziellen Lage der Kasse ab. Ein Teil des Kapitals soll durch Zuschüsse aus dem Sicherheitsfonds kommen, mit einem Sonderzuschlag von 0,24 % des versicherten Lohns. Mit dem Alter steigen die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Deshalb sieht die Reform der beruflichen Vorsorge vor, den Beitragsunterschied zwischen älteren und jüngeren Arbeitnehmern zu verringern. Der Prozentsatz für 25- bis 34-Jährige wird leicht erhöht, für andere Altersgruppen leicht gesenkt. Auch diese Regelungen gelten nur für den obligatorischen Teil der Vorsorge.

Verbesserungen für Teilzeitbeschäftige

In der obligatorischen beruflichen Vorsorge ist nicht der gesamte Lohn versichert. Der Koordinationsabzug wird vom Lohn abgezogen, der in der ersten Säule (AHV) versichert ist. Aktuell beträgt dieser fixe Abzug 25 725 Franken, unabhängig vom Beschäftigungsgrad, was Teilzeitbeschäftigte benachteiligt. Die BVG-Reform sieht einen variablen Koordinationsabzug von 20 % des AHV-Lohns vor, abhängig von der Lohnhöhe. Dadurch wird die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten und Personen mit niedrigen Einkommen verbessert. Allerdings müssen diese Personen und ihre Arbeitgeber höhere Beiträge leisten. Um die Vorsorge für Geringverdienende zu verbessern, wird die Eintrittsschwelle für die 2. Säule von 22 050 auf 19 845 Franken gesenkt. Damit werden etwa 70 000 zusätzliche Personen in der 2. Säule versichert, die nun obligatorisch Beiträge leisten müssen.

Vorteile überwiegen

Für die Reform der beruflichen Vorsorge spricht, dass der Reformstau in der beruflichen Vorsorge überwunden werden kann. Die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes verringert die systemfremde Umverteilung und entlastet die Vorsorgeeinrichtungen. Betriebe können ihr Risiko reduzieren, Sanierungs- oder Sonderbeiträge zur Finanzierung des hohen Umwandlungssatzes zahlen zu müssen. Teilzeitbeschäftigte und Geringverdiener werden stärker in die Vorsorge eingebunden. Gegen die Vorlage sprechen die hohen Mehrkosten, die vor allem Betriebe im Niedriglohnbereich sowie viele Teilzeitbeschäftigte überproportional stark belasten. Die Gesamtkosten der Reform belaufen sich auf über zwei Milliarden Franken jährlich. Rund 60 % der Mehrkosten dienen der Kompensation der Senkung des Mindestumwandlungssatzes, 40 % finanzieren den Leistungsausbau. Das BVG als Rahmengesetz erlaubt es Betrieben, freiwillig bessere Leistungen anzubieten, um attraktiver auf dem Arbeitsmarkt zu werden. Ein umfassenderer BVG-Ausbau verringert jedoch den Spielraum für freiwillige Verbesserungen.

 

 

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