JA zum Mietrecht und zur Finanzierung des Gesundheitswesens

Mit der einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) werden Fehlanreize im Gesundheitswesen beseitigt und das Finanzierungssystem vereinfacht. Die beiden Mietrechtsrevisionen sorgen für mehr Rechtssicherheit und verhindern Missbrauch bei der Untervermietung sowie beim Eigenbedarf. Der Kantonalvorstand unterstützt einstimmig alle drei Vorlagen und empfiehlt, am 24. November ein Ja einzulegen.

Gegen die beiden Mietrechtsrevisionen hat der Mieterverband und gegen die EFAS-Vorlage haben die Gewerkschaften das Referendum ergriffen.

Einheitlichen Finanzierung der ambulanten und stationären Leistungen (EFAS)
Die EFAS-Vorlage war das Ergebnis eines langen Verhandlungsprozesses zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Aus diesem Prozess entstand ein tragbarer Kompromiss, hinter dem neben dem Bundesrat und Parlament auch Ärzteverbände, Spitäler, Pflegeheime, Spitex-Organisationen und Krankenversicherer stehen. Die Reform ist von zentraler Bedeutung für eine moderne und zukunftsfähige Finanzierung des Gesundheitswesens. Sie soll helfen, die Gesundheitskosten langfristig besser zu kontrollieren. Insgesamt dürften die Kosten mit der EFAS-Vorlage weniger stark ansteigen als mit der bisherigen
Finanzierung.

Die Vorlage kurz erklärt: Derzeit werden Leistungen im Gesundheitswesen unterschiedlich finanziert, je nachdem, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Stationäre Behandlungen werden zu 55 Prozent von den Kantonen und zu 45 Prozent von den Krankenversicherungen finanziert, während ambulante Leistungen vollständig von den Krankenversicherern und somit den Prämienzahlenden getragen werden. Bei Pflegeleistungen zu Hause und im Pflegeheim übernehmen Patienten und Krankenversicherer einen fixen Beitrag, der Rest wird vom Wohnkanton oder der Gemeinde gedeckt. Mit der EFAS-Vorlage sollen künftig alle Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach einem einheitlichen Verteilerschlüssel finanziert werden. Die Kantone tragen mindestens 26,9 Prozent der Kosten, die Krankenversicherer maximal 73,1 Prozent – egal ob die Leistung ambulant, stationär oder in einem Pflegeheim erbracht wird.

Vorteile der Vorlage: Mit der EFAS-Vorlage können Fehlanreize im Gesundheitswesen beseitigt werden. Für Krankenversicherer ist es momentan zu wenig attraktiv, ambulante Behandlungen zu fördern. Auch für Spitäler sind ambulante Behandlungen nicht attraktiv. Da Kantone und Krankenversicherer mit der Reform alle Leistungen gemeinsam finanzieren, steigt für beide der Anreiz, die jeweils medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern. Dies wird die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen beschleunigen, was oft nicht nur medizinisch sinnvoller, sondern auch kostengünstiger ist. Zudem fördert die Reform die integrierte Versorgung, indem sie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen verbessert. Die langfristige Finanzierung von Pflegeleistungen im Heim und zu Hause wird mit EFAS ebenfalls gesichert.

Ja zu den beiden Mietrechtrevisionen (Revision des Obligationenrechts)
Die Schweiz verfügt über einen weitgehenden Mieterschutz. Die beiden Mietrechtsvorlagen betreffen nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Dennoch schaffen sie mehr Klarheit und fairere Regeln, wo es bisher zu Missbrauch und Unsicherheit gekommen ist. Dadurch verbessern sie indirekt auch die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau. Von den Mietrechtsrevisionen profitieren auch KMU, die als Eigentümer und Vermieter von den unklaren Regelungen zur Untervermietung und zum Eigenbedarf betroffen sind. Anpassungen bei der Untermiete: Das Mietrecht erlaubt heute die Untervermietung von Wohn- und Geschäftsliegenschaften. Vermieter können die Zustimmung zur Untermiete jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, auch bei Missbräuchen verweigern. So können Mieter bei der Untermiete einen höheren Mietzins verlangen, als sie selbst zahlen, und somit ungerechtfertigte Gewinne erzielen. Mit der neuen Vorlage können Vermieter die Untermiete in bestimmten Fällen ablehnen und den Mietvertrag bei Missbrauch direkt kündigen. Dadurch wird das Eigentumsrecht gestärkt und das Gleichgewicht zwischen Mieterund Vermieterrechten verbessert.

Anpassungen beim Eigenbedarf: Wenn eine Immobilie während eines laufenden Mietverhältnisses den Eigentümer wechselt, kann der neue Eigentümer das Mietverhältnis kündigen, sofern er einen dringenden Eigenbedarf für sich oder nahe Verwandt geltend machen kann. In der Praxis wird dieses Recht jedoch oft durch langwierige Verfahren behindert. Die Vorlage vereinfacht die Geltendmachung von Eigenbedarf, indem die verfahrensrechtlichen Hürden gesenkt werden. Dadurch können Kündigungen und Anfechtungsverfahren beschleunigt werden, was mehr Rechtssicherheit darüber schafft, wer die Mietwohnung nutzen darf. Gleichzeitig werden die Verfahrenskosten für alle Beteiligten gesenkt.

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