Gut zu wissen: Anstellung von Flüchtlingen
07.04.2024
Bei der Anstellung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sind verschiedene Bestimmungen zu beachten. Es bestehen mehrere Möglichkeiten, um einen Flüchtling oder einen vorläufig Aufgenommenen anzustellen. Der Kanton Graubünden unterstützt Arbeitgeber mit zahlreichen Leistungen dabei.
Grundsätzlich dürfen anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in Graubünden arbeiten. Diese Arbeitsverhältnisse sind nicht mehr bewilligungspflichtig, jedoch meldepflichtig. Asylsuchende ohne einen rechtskräftigen Flüchtlingsentscheid benötigen hingegen eine Arbeitsbewilligung. Hierfür kann der Kanton die Arbeitsbedingungen wie beispielsweise einen Mindestlohn an die Arbeitsbewilligung knüpfen. Gemäss dem Leiter der Fachstelle Integration, Felix Birchler, beruht eine erfolgreiche Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt auf einem schrittweisen Vorgehen, dem Willen aufseiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie einer professionellen Begleitung durch einen Jobcoach.
Sprache ist zentral
Gemäss Birchler funktioniert die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in Graubünden gut. Rund 65 Prozent aller vorläufig Aufgenommenen und rund 45 Prozent der Flüchtlinge sind im Arbeitsmarkt integriert. Diese Quote liegt deutlich über dem schweizerischen Durchschnitt. Speziell in Handwerksberufen und Kleinbetrieben seien die Erfahrungen positiv, weil viele Flüchtlinge «sehr motiviert» seien. Junge Flüchtlinge für eine Lehre zu begeistern, sieht Birchler als wichtiges Ziel. «Eine Ausbildung, als Sanitär oder Autofachmann, ist für jemanden, der zum Beispiel aus Afghanistan kommt, die Chance seines Lebens.»
Die grösste Hürde für die Integration im Arbeitsmarkt ist meistens die Sprache und selten der kulturelle Hintergrund. Birchler sagt, dass man in der Regel wegen der Sprache «von einer Dauer von mindestens einem Jahr ausgehen muss, bevor jemand eine Arbeit aufnehmen kann. Zuerst muss jemand mindestens auf das Niveau A2 kommen, besser wäre Niveau B1, vor allem wenn man eine Lehre absolvieren möchte.» In der ersten Phase der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt die Fachstelle Integration Arbeitgeber und Arbeitnehmer. «Dies geschieht primär mit Beratung, aber auch mit finanziellen Leistungen zuguns- ten des Arbeitnehmers, so dass der Arbeitgeber bei einem Praktikum oder einer Teillohnanstellung nicht den gesamten Lohn bestreiten muss», so Birchler. Die unterschiedlichen Anstellungs- und Ausbildungsmodelle werden immer im Einzelfall mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer angeschaut. Folgende Möglichkeiten für eine Anstellung von Flüchtlingen gibt es:
- Schnuppertage: Mit einem Schnuppereinsatz wird einem geflüchteten Menschen ein Einblick in die Berufswelt und das Unternehmen geboten. Gleichzeitig können Fähigkeit und Eignung geprüft werden.
- Praktika: Mit einem mehrmonatigen Praktikum kann on the job beurteilt werden, ob eine Person für eine Anstellung oder Berufslehre geeignet ist. Es fallen keine Lohnkosten an.
- Teillohn: Mit einer Teillohnanstellung werden Geflüchtete während 24 Monaten praktisch ausgebildet.Berufsbegleitende Kurse (Sprachkurse/Allgemeinbildung/Fachspezifisches).
- Berufslehre: Junge Geflüchtete und ihre Lehrbetriebe werden während der Lehre begleitet und betreut. Wenn notwendig, wird der schulische Nachhilfeunterricht organisiert Anstellung von Flüchtlingen als Chance Arbeitgeber nehmen bei der Arbeitsmarktintegration eine zentrale Rolle ein. Angesichts des Arbeitskräftemangels gilt es, das Potenzial bei Flüchtlingen auszuschöpfen.
Für Birchler ist die Anstellung von Flüchtlingen «für jeden Betrieb eine Chance, motivierte Leute zu bekommen und diese auszubilden». Am Anfang brauche es von allen Seiten einen etwas grösseren Einsatz und mehr Geduld. Dieser lohne sich aber in den allermeisten Fällen. «Viele Flüchtlinge sind motiviert, etwas zu erlernen und kommen schnell vorwärts auf ihrem Berufsweg. Die Fachstelle Integration ist kein klassischer Stellenvermittler. Betriebe, welche aber Flüchtlinge im Arbeitsmarkt integrieren möchten, können sich gerne melden. Schnuppertage und bis sechs Monate dauernde Praktika dienen der Eignungsabklärung. Erklärtes Ziel des ist es, «dass ein Flüchtling eine Lehre absolviert oder im angelernten Beruf weiterarbeitet.
Informationen für Arbeitgeber
Alle wichtigen Informationen für Arbeitgeber zur Anstellung von Flüchtlingen und Asylsuchenden sind auf der Webseite der Fachstelle Integration zu finden. Reto Schnider, Ressortleiter Berufliche Integration, steht allen Arbeitgebern für Fragen zur Verfügung: Telefon 081 257 26 38 oder E-Mail reto.schnider@afm.gr.ch