Bündner Politik: Wirtschaft fordert Anpassungen beim Klimafondsgesetz
01.05.2024
Der Bündner Gewerbeverband befürwortet im Grundsatz das Ziel des Aktionsplans Green Deal für Graubünden. Er äussert sich im Rahmen der Vernehmlassung zusammen mit den anderen Wirtschaftsverbänden tendenziell kritisch gegenüber dem Klimafondsgesetz. Ob mit der in der Vernehmlassung vorgelegten Vorlage eine ökologische und wirtschaftliche Wirkung im Sinne des Green Deal erzielt werden kann, ist fraglich. Trotzdem wird die Vorlage unterstützt, vorausgesetzt, die angebrachten Anpassungen an der Vorlage werden vorgenommen.
Die Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (DWGR) haben bereits 2021 in einem Positionspapier festgehalten, dass ein zukunftsgerichtetes Wirtschaftsprogramm beim Green Deal in den Fokus zu stellen ist. Neben dem Klimaschutz sind neue Technologien und Prozesse in den Vordergrund zu stellen, welche die natürlichen Ressourcen weniger belasten und die nachhaltige Wirtschaft begünstigen. Graubünden hat in diesem Bereich wirtschaftliches Potenzial vorzuweisen. Dabei sind in erster Linie gute Rahmenbedingungen sicherzustellen und erst in zweiter Linie Förderungsbeiträge bereitzustellen. Die konsequente Ausrichtung der Technologietransfermechanismen auf die Unternehmen sowie die Wahrung der Technologieneutralität und des Wettbewerbsprinzips müssen bei den Förderungsmassnahmen sichergestellt werden. Der Auftrag Willhelm (Green Deal) und der Auftrag Brunold (Rahmenbedingungen Green-Tec-Cluster) sind gleichermassen als Grundlage für die Ausrichtung des Gesetzes zu verwenden. Entsprechend sollen der Zweck und die Ziele des Gesetzes im Sinne der Wirtschafts- und Innovationsförderung sowie der Ressourceneffizienz ergänzt werden.
Regulierungen abbauen
Die Vorlage verzichtet auf neue Verbote und Regulierungen, was zu begrüssen ist. Im Rahmen der vorliegenden Vorlage sind darüber hinaus bestehende falsche Anreize und Regulierungen in Spezialgesetzgebungen abzubauen. Vielfach sind nicht die finanziellen Mittel das Hindernis für Investitionen, sondern abschreckende Regulierungen und Fehlanreize. Die dem Kanton zur Verfügung stehenden Spielräume gilt es zu nutzen. In diesem Zusammenhang beantragen die DWGR die Einführung eines sogenannten «Experimentierartikels» im Rahmen des Klimafondsgesetzes zu prüfen. Weiter weisen die DWGR darauf hin, dass der Gesuchs- und Controlling-Prozess so einfach wie möglich zu gestalten ist. Schlussendlich beantragen die DWGR, das Klimafondsgesetz zeitlich zu befristen.
Die Schaffung einer Spezialfinanzierung zur Finanzierung, wie in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehen, wird von den DWGR abgelehnt. Entsprechende Mittel sind über das ordentliche Budget zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung kann wie bei der ersten Etappe des Green Deal über mehrere Verpflichtungskredite oder über einen Rahmenverpflichtungskredit unter Beachtung der regulären Finanzkompetenzen erfolgen. Die Fördermittel für das Klimafondsgesetz sind gegenüber anderen Staatsaufgaben nicht zu bevorzugen. Die bis 2050 benötigten Mittel von rund 36 Millionen Franken pro Jahr sollen mehrheitlich über den kantonalen Finanzhaushalt alimentiert werden. Die vorgesehene Alimentierung des Kredits über einen LSVA-Anteil sowie die Verwendung von Mitteln aus dem frei verfügbaren Eigenkapital können im Grundsatz unterstützt werden. Weitere Finanzierungsquellen, insbesondere neue oder höhere Gebühren sowie Steuererhöhungen, werden kategorisch abgelehnt. Neue Steuern und Abgaben würden den Wirtschaftsstandort Graubünden als Randregion bedeutend schwächen. Die Unternehmen und deren Wettbewerbsfähigkeit würden in unverantwortlicher Art und Weise zusätzlich belastet.
Gleichbehandlung bei den Massnahmen
Die DWGR haben im Rahmen der Vernehmlassung detailliert zu den einzelnen Fördertatbeständen Stellung bezogen. Zentral ist, dass Unternehmen, welche schon im Bereich der Fördertatbestände aktiv geworden sind, nicht schlechter gestellt werden. Ausserdem fehlt bei einzelnen Fördertatbeständen die Technologieoffenheit (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie die Bauten aus Holz), was anzupassen ist. Des Weiteren sollen die Fördertatbestände insbesondere für die Bereiche Wirtschaftsförderung, Wissens- und Technologietransfer sowie Höhere Berufsbildung ergänzt werden. Letztlich dürfen bei der Förderung von Klimaanpassungsmassnahmen keine einzelnen Branchen bevorzugt werden.
Darlehen statt Subventionen
Die finanziellen Mittel sind mittels Förderinstrumenten effizient einzusetzen. Wo sinnvoll, sollen aus Sicht der DWGR insbesondere Darlehen und Bürgschaften gewährt werden. Es gilt, bewährte Finanzierungsinstrumente wie KMU-Bürgschaften einzusetzen. Solche Finanzierungsinstrumente erreichen vielfach eine höhere Wirkung und zeigen weniger Mitnahmeeffekte als Direktbeiträge.
Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
Der Kanton Graubünden hat als einer der ersten Kantone eine gesetzliche Grundlage zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer vorgelegt. Der BGV begrüsst dieses rasche Vorgehen. Im Rahmen der Vernehmlassung haben die Dachorganisationen der Wirtschaft, darunter der BGV, Stellung zur Vorlage bezogen. Wir begrüssen ausdrücklich die vorliegende Umsetzung der OECD-Mindeststeuer mit den darin vorgesehenen, für den Kanton Graubünden notwendigen Standortförderungsmassnahmen. Zur Vernehmlassung