Bündner Politik: Stärkung der Bildung gegen den Arbeitskräftemangel
13.10.2023
Im Zusammenhang mit dem Arbeitskräftemangel ist die Stärkung der Bildung auf allen Stufen von zentraler Bedeutung. Um Jugendliche und junge Erwachsene für den Arbeitsmarkt vorzubereiten und weiterzuentwickeln, um die Abwanderung zu mindern und Zuzüger anzuziehen kann die Bildungspolitik einen wichtigen Beitrag leisten.
Für eine starke Bildung zugunsten der Bündner Wirtschaft setzt sich der BGV mit den Dachorganisationen der Wirtschaft (DWGR) ein.
Die Regierung erlaubt neu Studierenden aus Drittstaaten an Bündner Hochschulen, dass diese neben dem Studium arbeiten dürfen. In der Junisession wurde der Auftrag Heini betreffend Stärkung der Berufsbildung in Graubünden von fast allen Mitgliedern des Grossen Rats unterzeichnet. Im Rahmen der Vernehmlassung zum Gesetz über Hochschulen und Forschung (GHF) haben sich die DWGR für eine starke FHGR ausgesprochen, welche sich an die Bedürfnisse der Bündner Wirtschaft orientiert.
Stärkung der Berufsbildung
Aufgrund des Arbeitskräftemangels wird Graubünden im Wettbewerb um gut ausgebildete Arbeitskräfte noch stärker gefordert sein. Die Berufsbildung ist eine zentrale Massnahme im Standortwettbewerb. Die künftige Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Berufsbildung auf allen Stufen und mit dezentralen Angeboten ist daher von enormer volkswirtschaftlicher und gesellschaftlicher Bedeutung für Graubünden. Mit dem Auftrag Heini soll die Regierung beauftragt werden, Massnahmen zur nachhaltigen Stärkung der beruflichen Grund- und Weiterbildung zu definieren und umzusetzen sowie die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen weiterzuentwickeln und die finanziellen Mittel bereitzustellen. Die Antwort der Regierung steht noch aus (Redaktionsschluss). Der BGV hofft, dass die Regierung die Zeichen der Zeit erkannt hat und gewillt ist, sich zusammen mit den Verbundpartnern Graubünden als Berufsbildungskanton stärker zu positionieren.
Gesetz über Hochschulen und Forschung
Für den Wirtschaftsstandort wie auch für den Arbeits- und Wohnort Graubünden ist eine wirkungsvolle Hochschul- und Forschungspolitik von zentraler Bedeutung. Neben einer soliden Ausbildung für die Bündner Volkswirtschaft im Bildungsbereich sollen Forschungsinstitute insbesondere mittels der angewandten Forschung der Bündner Wirtschaft Impulse geben können. Mit der Teilrevision des GHF sollen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Stärkung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Bündner Hochschulen, insbesondere der Fachhochschule Graubünden, verbessert werden. Für die DWGR ist es von Bedeutung, dass die Studiengänge an den mit Beiträgen des Kantons finanzierten Hochschulen im Interesse der Volkswirtschaft sind. Das GHF soll dabei einerseits den Hochschulen die Möglichkeit zur unternehmerischen Weiterentwicklung geben. Andererseits sollen der Grosse Rat und die Regierung die Entwicklung der Hochschulen und ihrer Tätigkeiten steuern können.
Grosse Bedeutung kommt dabei der kantonalen Hochschul- und Forschungsstrategie zu. Der über die kantonale Hochschul- und Forschungsstrategie eingeschlagene Weg ist entsprechend weiterzuführen und konsequent auf Stärken und Potenziale der Bündner Wirtschaft auszurichten. Die kantonale Forschungs- und Hochschulstrategie ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Hochschul- und Forschungspolitik. Deshalb ist zu prüfen, diese regelmässig dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen. Zudem soll im Gesetz festgehalten werden, dass die Festlegung bzw. Überarbeitung dieser Strategie unter Mitwirkung der relevanten Akteure erfolgen soll. Die gesamte Vernehmlassung ist auf www.dwgr.ch zu finden.
Zur Vernehmlassung
Studierende aus Drittstaaten
Neu können Studierende aus Drittstaaten auch in Graubünden einer Nebenbeschäftigung nachgehen. Bis jetzt war dies nur Studierenden aus dem EU- und Efta-Raum erlaubt. Aufgrund eines Antrags der DWGR hat die Bündner Regierung die bisherige Praxis überprüft und diese geändert. Der Nebenerwerb soll Arbeitspraxis ermöglichen und gleichzeitig dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Der Nebenerwerb muss einen Bezug zum Studium haben. Studierende auf Bachelor- und Masterstufe der EHL Passugg und der FHGR können ab sechs Monaten nach Studienbeginn max. 15 Stunden pro Woche während dem Semester und 100% während den Semesterferien arbeiten. Interessierte Betriebe, welche Arbeitsmöglichkeiten anbieten möchten, können sich direkt bei den beiden Hochschulen melden. Für die Arbeitsaufnahme ist eine Bewilligung des Amts für Migration nötig.