Berufsbildung: Hilfskräfte zu Fachkräften machen

Aktuell herrscht in Graubünden auf allen Stufen ein Arbeitskräftemangel. Der Mangel an Arbeitskräften ist noch akuter bei gut ausgebildeten Berufsfachleuten. Die berufliche Grundbildung bietet mit dem «Berufsabschluss für Erwachsene» und dem «eidgenössischen Berufsattest (EBA)» geeignete Instrumente, um auch Hilfskräfte und Quereinsteiger besser zu qualifizieren.

Bl*. Diese beiden Ausbildungsmöglichkeiten in der beruflichen Grundbildung gibt es seit 2004. Sie haben sich in der Berufsbildung etabliert und leisten einen wichtigen Beitrag, um Arbeitnehmer beruflich zu qualifizieren. Von den rund 1700 Lehrabschlüssen in Graubünden im letzten Jahr entfallen 89 auf den EFZ für Erwachsene und 133 auf den EBA-Abschluss.

EBA als Berufseinstieg

Die zweijährige berufliche Grundbildung führt zu einem anerkannten eidgenössischen Berufsattest (EBA). EBA-Grundbildungen richten sich hauptsächlich an Personen mit praktischer Begabung. Sie eignen sich auch für Personen mit schulischen und sprachlichen Schwierigkeiten. Ebenfalls bietet die EBA-Ausbildung einen guten Berufseinstieg für Migranten, welche die Schulsprache für die EFZ-Ausbildung noch nicht genügend beherrschen. Im Vergleich zu den rund 180 EFZ-Berufen gibt es rund 60 EBA-Berufe. Die Branchenorganisation entscheidet über die Führung einer EBA-Ausbildung. Wie bei der EFZ-Ausbildung besuchen die Lernenden auch bei der EBA-Ausbildung die Berufsschule und überbetrieblichen Kurse. Die Lehrbetriebe bilden die EBA-Lernenden in der beruflichen Praxis gemäss Bildungsplan aus. Nach dem Abschluss kann eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung (EFZ) im gleichen Berufsfeld als verkürzte Lehre absolviert werden. Ein Viertel der Personen mit einem EBA-Abschluss gehen diesen Weg. Daher eignet sich die EBA-Ausbildung auch für Lernende, die am Anfang länger Zeit für den Einstieg in einem gewünschten Berufsfeld benötigen. Weitere Infos: www.berufsberatung.ch/dyn/show/2101

Berufsabschluss für Erwachsene

Für Erwachsene bestehen zwei Möglichkeiten einen Berufsabschluss zu erlangen, ohne die entsprechende berufliche Grundbildung (EFZ oder EBA) absolviert zu haben. Die erste Option ist die direkte Zulassung zur Abschlussprüfung. Diese ist für alle Berufe möglich. Die Erwachsenen müssen dazu eine mehrjährige Praxiserfahrung (in der Regel 5 Jahre) im angestrebten Beruf nachweisen. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt aufgrund eines Gesuchs beim Amt für Berufsbildung. Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in stehen dabei in der Regel in einem regulären Arbeitsverhältnis. Zur Prüfungsvorbereitung können diese Personen den Unterricht an einer Berufsfachschule sowie die überbetrieblichen Kurse (üK) besuchen. Die zweite Option ist die Validierung von Bildungsleistungen. Diese ist nur in ausgewählten Berufen möglich. Dabei erstellen Erwachsene ein umfassendes Dossier über bereits erworbene Kompetenzen. Fehlende Kompetenzen können durch Nachqualifikationen erworben werden. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Jahre und wird ebenfalls vom Amt für Berufsbildung geleitet. Weitere Infos: www.berufsberatung.ch/dyn/show/7193

*Der Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem Amt für Berufsbildung des Kantons Graubünden.

«Viamia»: Berufliche Standortbestimmung für über 40-Jährige

Auf dem Arbeitsmarkt werden gut ausgebildete Fachkräfte benötigt, die für Veränderungen im Arbeitsmarkt gerüstet sind. Es gilt die beruflichen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Um die Arbeitsmarktfähigkeit zu erhalten, muss die eigene berufliche Laufbahn aktiv gestaltet werden. Aus diesem Grund hat der Bund zusammen mit den Kantonen das kostenlose Beratungsangebot «viamia» entwickelt. In Graubünden wird «viamia» vom Amt für Berufsbildung mit seinen acht regionalen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungsstellen (BSLB) angeboten. In der Beratung wird eine berufliche Standortbestimmung vorgenommen. Neben der Einschätzung der Arbeitsmarktfähigkeit werden Massnahmen zum Erhalt oder der Verbesserung der eigenen Arbeitsmarktfähigkeit geplant. Neben der Beratung in den regionalen BSLB steht auch ein Onlineportal zur Verfügung. Das kostenlose Angebot richtet sich an Arbeitnehmer und steht allen über 40-jährigen im Kanton Graubünden wohnhaften Personen zur Verfügung, die keinen Anspruch auf vergleichbare Angebote der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe haben. Weitere Infos: www.viamia.ch

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