Altersvorsorge und Unternehmensnachfolge trennen

Die Unternehmensnachfolge erfordert eine umfassende und sorgfältige Planung in verschiedenen Bereichen. Die berufliche Vorsorge sollte dabei frühzeitig angegangen und zusammen mit der Nachfolgeplanung angeschaut werden. Treuhänder Marco Schädler erklärt, worauf man achten und wie man vorgehen sollte..

Treuhänder Marco Schädler, Präsident des Verbands Treuhand Suisse Sektion Graubünden, sagt, man sollte als Unternehmer/in unter Beizug von Experten spätestens ab dem 55. Altersjahr eine detaillierte Ist Analyse der Altersvorsorge erstellen. «Die private Situation sollte rechtzeitig geregelt und angepasst werden.» Bei der Altersvorsorge im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge müssen die persönliche, die unternehmerische und die familiäre Ebene berücksichtigt werden. Die finanzielle Sicherheit des Unternehmers und seiner Familie darf gemäss Schädler nicht vernachlässigt werden. «Je besser die Altersvorsorge ist, desto unabhängiger ist man vom Verkaufspreis der Unternehmung», so Schädler.

2. Säule ist zentral
Von verschiedenen Experten, so auch von Schädler, wird geraten, einen Teil des Unternehmenskapitals über Dividenden oder Lohn aus dem Unternehmen zu nehmen und dieses in die zweite Säule einzuzahlen. Wer die Vorsorge nicht über die zweite Säule aufstocken möchte, kann dies auch über andere Investitionen tätigen. Beim Einkauf in die 2. Säule sind gewisse Rahmenbedingungen zu beachten. Falls man nach der Pensionierung Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen möchte, muss man den Einkauf bis maximal drei Jahre vor der Pensionierung tätigen, um von der höchst möglichen Steueroptimierung zu profitieren. Durch den gestaffelten Bezug der Vorsorgegelder kann die Steuerprogression optimiert werden. Eine sichere 2. Säule gilt nicht nur für Unternehmer selbst als ratsam, sondern auch für Familienmitglieder, welche im Betrieb mit arbeiten. So wie der Unternehmer selbst sollten auch diese branchenüblich entlöhnt werden, damit die Altersvorsorge gesichert werden kann. Bei einem Rentenbezug ist ein Einkauf bis zum Zeitpunkt der Pensionierung möglich – seit 2022 bis zum 70. Altersjahr. Ob die Pensionskasse in Form von Kapital und/oder Rente bezogen wird, muss gut überlegt sein. Dabei gilt es verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, welche am besten mit einem/einer Experten/in besprochen werden.

Im Hinblick auf die Altersvorsorge sei es ratsam, privates und geschäftliches Vermögen frühzeitig finanziell zu trennen, so Schädler. Dies auch vor dem Hintergrund des Erbrechts und möglicher finanzieller Streitigkeiten. Es sollten gerade bei einer familieninternen Nachfolge genügend Mittel vorhanden sein, um die Nicht Nachfolger innerhalb der Familie finanziell zu kompensieren. Um den Spielraum zu vergrössern, empfiehlt es sich zudem, dem Unternehmen betrieblich nicht notwendige Vermögensteile zu entziehen. So können die Liegenschaften beispielsweise in eine Immobilien AG eingebracht werden, an der diejenigen Familienmitglieder beteiligt werden, die das Unternehmen nicht über nehmen. Eine solches Immobilienvermögen kann bei einer guten Ertragslage als Altersvorsorge dienen. «Daher ist es sinnvoll, frühzeitig zu prüfen, ob und wie Unternehmensstrukturen angepasst werden können, in dem zum Beispiel die Immobilien und die betrieblichen Tätigkeiten getrennt und in separate Gesellschaften geführt wer den», so Schädler.

Ausgabenseite und Steuern beachten
Nicht nur die Einkommensseite ist bei der Altersvorsorge zu beachten, sondern auch die Ausgabenseite. Werde ich privat mehr oder weniger Ausgaben nach der Übergabe des Unternehmens haben? Der abtretende Unternehmer kann nach der Firmenübergabe meistens nicht auf Leistungen wie Räumlichkeiten und Fahrzeuge des Unternehmens zurückgreifen und muss diese bezahlen. Die Ausgabenseite als Privatperson kann somit steigen. Daher muss auch die Frage, wie hoch der Finanzbedarf im Lebensabschnitt nach der Unternehmensübertragung ist, frühzeitig beantwortet werden. Was ebenfalls zu beachten ist, ist der Finanzierungsbedarf für die Steuern, der bei einem möglichen Verkauf des Unternehmens anfallen kann. So sind neben finanziellen Aspekten auch steuerliche Aspekte bei der Altersvorsorge zu beachten und frühzeitig zu planen, um keine bösen
Überraschungen zu erleben.

Sicherstellung des Betriebs beim Ausfall mit Vorsorgeauftrag

Ein Vorsorgeauftrag sorgt vor, falls der Unternehmer oder die Unternehmerin im Betrieb für längere Zeit aufgrund eines Zwischenfalls – zum Beispiel nach einem Herzinfarkt oder einem schweren Unfall – ausfällt. Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer die Geschäfte weiterführt, wenn die verantwortliche Person vorübergehend oder dauerhaft urteilsunfähig ist. Für Selbstständige mit einer Einzelfirma ist ein Vorsorgeauftrag unverzichtbar: Damit können sie ein Stück weit regeln, wer die Firma weiterführt, falls sie plötzlich ausfallen. Auch Aktionäre und Gesellschafter, denen die Mehrheit eines Familienbetriebs (AG oder GmbH) gehört, sollten einen Vorsorgeauftrag aufsetzen. Wenn kein Vorsorgeauftrag vorliegt, kommt die Kindes und Erwachsenenschutzbehörde KESB ins Spiel. Sie muss die Urteilsunfähigkeit nämlich von Gesetzes wegen feststellen und anschliessend prüfen, ob eine Beistandschaft erforderlich ist. Nebst dem Vorsorgeauftrag sollte auch ein Notfallplan aufgestellt werden. Bei diesem wird beschrieben, wie bei einem Ausfall des Unternehmers vorgegangen werden soll und bei welchen Kontaktpersonen man sich melden soll.


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