Abstimmung 9. Juni: Klares Ja für eine sichere Stromversorgung
13.05.2024
Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit, macht uns weniger abhängig von Stromimporten und ermöglicht den Ausbau der erneuerbaren Energien. Deshalb hat sich der Kantonalvorstand des BGV mit einer Gegenstimme für ein Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung aus erneuerbaren Energien ausgesprochen (Mantelerlass).
Der Mantelerlass zielt darauf ab, die inländische Produktion von Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wasser, Sonne, Wind und Biomasse zu steigern. Dazu werden die bestehenden Förderinstrumente und Regelungen für Produktion, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom mit neuen Massnahmen ergänzt. Der Ausbau soll vor allem auf Dächern und Fassaden von Gebäuden erfolgen. Solaranlagen auf Gebäuden bieten das grösste und am schnellsten realisierbare Potenzial zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Mit dem Mantelerlass wird das Energie-, Stromversorgungs- und Raumplanungsgesetz angepasst, um Stromversorgung angesichts der Dekarbonisierung zu sichern.
Bis 2050 soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien ohne Wasserkraft von heute rund 6 auf 37 Terawattstunden gesteigert werden. Die Vorlage erleichtert den Bau wichtiger erneuerbarer Energieanlagen, konzentriert sich jedoch auf ausgewählte Gebiete und berücksichtigt den Landschafts- und Umweltschutz. Damit können in Graubünden die Erhöhung der Staudämme Curnera-Nalp und Marmorera sowie der Neubau des Wasserkraftwerks Chlus angegangen werden. Die erleichterten Planungsbedingungen für Wind- und Solaranlagen ändern nichts an den demokratischen Mitsprachemöglichkeiten der Bevölkerung. Abstimmungen zu konkreten Projekten bleiben auch bei einer Annahme der Vorlage möglich. Für Verbraucher bedeutet die Vorlage keine neuen Abgaben. Die Finanzierung erfolgt weiterhin über den Netzzuschlag. Bestehende Förderinstrumente werden bis 2035 verlängert und marktnäher gestaltet. Der Mantelerlass enthält auch Bestimmungen zur Stärkung der Netzsicherheit, zu lokalen Elektrizitätsgemeinschaften und Energieeffizienz. Insgesamt bietet das Gesetz eine wichtige Grundlage für den Ausbau der inländischen und dezentralen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien, stärkt die Versorgungssicherheit und schützt Verbraucher vor Preisschwankungen.
Stefan Engler: «Der Strombedarf wird stark ansteigen»
«Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz ist eines der dringlichsten Anliegen unseres Landes. Insbesondere jene in den Wintermonaten hat oberste Priorität. Die Schweiz will den Mobilitätssektor, die Wärmeversorgung und die Industrie elektrifizieren und dadurch die Treibhausgasemmissionen bis 2050 auf Netto-Null reduzieren. Der Strombedarf wird daher in den kommenden Jahren stark ansteigen. Hinzu kommt, dass der von den vier Kernkraftwerken in der Schweiz produzierte Strom aufgrund des 2017 beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergie über die kommenden Jahrzehnte vollständig ersetzt werden muss. Um drohende Strommangellagen zu verhindern, will das Parlament erneuerbare Energien in der Schweiz massiv ausbauen. Diesem Ziel sollen die im Mantelerlass definierten Massnahmen dienen. Ein neues und für die Wasserkraft relevantes Förderinstrument verspricht die gleitende Marktprämie. Für Wasserkraft-, Fotovoltaik-, Windenergie- und gewisse Biomasseanlagen sichert die gleitende Marktprämie den Erlös für den ins Stromnetz eingespeisten Strom ab. Ist der Erlös (gemessen am Referenzmarktpreis) tiefer als der festgelegte Vergütungssatz, zahlt der Netzzuschlagsfonds dem Anlagenbetreiber die Differenz aus. Liegt der Erlös über dem Vergütungssatz, zahlt der Anlagenbetreiber die Differenz in den Netzzuschlagsfonds ein. Soll die Versorgungssicherheit verbessert, die Abhängigkeit von Importen möglichst verringert und die Substitution fossiler Energieträger angestrebt werden, führt kein Weg daran vorbei, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Der Markt allein, kann das nicht schaffen.»
Stefan Engler, Ständerat
Martin Schmid: «Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit»
«Das Stromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit im Inland und macht uns als Schweiz weniger abhängig vom Ausland. Die Schweiz braucht künftig immer mehr Strom. Nur mit inländischen, erneuerbaren Energien kann der Bedarf rasch gedeckt werden. Eine zuverlässige Stromproduktion ist wichtig für unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Wir haben heute schon ein Problem. Das haben alle vor einem Jahr gespürt, wenn die Bandenergie aus den immer älter werdenden Kernkraftwerken wegfällt und der Strom extrem teuer wird. Das dürfen wir nicht einfach vergessen. Das Stromgesetz ermöglicht den rascheren Ausbau der Wasser- und Solarkraft – im Einklang mit Landschaft und Umwelt. Wir brauchen diesen Strom – unabhängig, ob jemand für oder gegen die Atomenergie ist. Das Stromgesetz sieht verbindliche Ausbauziele für die Stromproduktion vor. Es sichert die Winterproduktion und fördert dazu den Ausbau der einheimischen Wasserkraft. Endlich sollen in unserem Kanton die Wasserkraftwerke Chlus und die Lugnez-Überleitung gebaut und nicht weiter verzögert werden. Zudem besteht erstmals für den Bau des Pumpspeicherkraftwerks von Lago Bianco eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung. Das ist ein grosser Fortschritt in der schweizerischen Elektrizitätsgesetzgebung. Die Vorteile dieses Gesetzes überwiegen die Nachteile.»
Martin Schmid, Ständerat