Abstimmung 9. Juni: 2 × Nein zu den Gesundheitsinitiativen

Christian von Ballmoos

Am 9. Juni gelangen gleich zwei Volks­abstimmungen zu den Gesundheitskosten zur Abstimmung. Einerseits wird über die Kostenbremse-Initiative und andererseits über die Prämien-Entlastungs-Initiative abgestimmt. Beide zeigen zwar berechtigte Anliegen auf, doch die vorgeschlagenen Lösungen sind untauglich. Dieser Ansicht ist auch der BGV. Der Kantonalvorstand hat sich klar für ein Nein zu den beiden Gesundheitsinitiativen ausgesprochen.

Im letzten Jahr betrugen die Gesundheitskosten in der Schweiz rund 95 Milliarden Franken. Gut ein Drittel davon wird über die obligatorische Krankenversicherung bzw. die Prämienzahler finanziert. Die anderen Kosten werden direkt über private Haushalte, die Kantone sowie andere Einrichtungen finanziert. Der Anteil der Gesundheitskosten am Bruttoinlandprodukt (BIP) hat sich in den letzten Jahren bei rund 11,5 Prozent stabilisiert. Bei der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung im Jahr 1996 lag der Anteil noch bei rund 8 Prozent des BIP. Die steigenden Gesundheitskosten sind für den Mittelstand zwar eine Herausforderung, die beiden Initiativen lösen aber keine Probleme, sondern schaffen neue. Bei einem Nein zu den Initiativen treten die jeweiligen Gegenvorschläge in Kraft.

Nein zur Kostenbremse-Initiative

Die von der Mitte-Partei eingereichte Volksinitiative «Für tiefere Prämien – ­Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» möchte den Bund verpflichten, in der obligatorischen Krankenversicherung eine Kostenbremse einzuführen. Steigen die Krankenkassenprämien deutlicher als die Gesamtwirtschaft und die durchschnittlichen Löhne, müssen Bund und Kantone konkrete Massnahmen beschliessen. Diese müssen sich bereits auf das Folgejahr auswirken. Die Umsetzung der Kostenbremse-Initiative müsste das Parlament bei einer Annahme im Gesetz näher definieren. Es ist davon auszugehen, dass mit Annahme der Initiative medizinisch notwendige Behandlungen nicht mehr oder verspätet durchgeführt werden würden. Die Gesundheitsversorgung wäre abhängig von der Konjunktur. Die Gesundheitsleistungen müssten vor allem bei schlechter Wirtschaftslage eingeschränkt werden. Die Gesundheitsversorgung soll sich aber nach dem Bedarf der Patienten richten. Die Umsetzung der Initiative dürfte zudem zu noch mehr Regulierung im Gesundheitswesen führen.

Die Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen ist wichtig und notwendig. Die ausschliessliche Koppelung des Wachstums der Kosten an die Wirtschafts- und Lohnentwicklung greift zu kurz. Das Parlament hat einem indirekten Gegenvorschlag zugestimmt. Gemäss Gegenvorschlag muss der Bundesrat künftig jeweils für vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele festlegen. Weiter wird vorgeschrieben, dass die Leistungserbringer und Versicherer in den Tarifverträgen Massnahmen zur Sicherstellung des zweckmässigen Einsatzes sowie der Wirtschaftlichkeit der Leistungen vorzusehen haben. Die Sektionen des BGV aus dem Gesundheitsbereich (Bündner Ärzteverein und Bündner Apothekerverband) stellen sich gegen die Initiative. Auch der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Ablehnung der Initiative.

Nein zur Prämienverbilligungs-Initiative

Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP verlangt, dass die durch die Versicherten zu übernehmenden Krankenkassenprämien höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Die verbleibende Differenz soll mittels Prämienverbilligungen gedeckt werden. Diese sollen zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und zu maximal einem Drittel durch die Kantone finanziert werden. Bezogen auf das Jahr 2020 würde die Volksinitiative Mehrkosten für Bund und Kantone von 4,5 Milliarden Franken auslösen. Prognosen gehen langfristig von Mehrkosten von rund 12 Milliarden Franken pro Jahr aus. Diese Mehrkosten müssten über Steuern finanziert werden. Bei Annahme der Initiative würde der Sozialstaat weiter ausgebaut und die Umverteilung zunehmen. Ebenfalls müssten Kantone mit tieferen Gesundheitskosten jene mit hohen Gesundheitskosten querfinanzieren. Die Erhöhung der Kosten im Gesundheitswesen ist vor allem auf einen Mehrkonsum von medizinischen Leistungen zurückzuführen. Falls dieser Mehrkonsum deutlich stärker durch die öffentliche Hand subventioniert wird, gehen die Kosten nicht zurück, sie steigern eher noch stärker.

Bereits heute sieht das Krankenversicherungsgesetz Prämienverbilligungen vor. Die Kantone können die Prämienverbilligung für ihre Bevölkerung selbstständig regeln. Die Ausgaben für die individuelle Prämienverbilligung beliefen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 5,4 Milliarden Franken. In Graubünden erhalten über 30 Prozent der Bevölkerung eine Prämienverbilligung. Die Kosten dafür betragen über 100 Millionen. Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet, um die Prämienverbilligungen massvoll und gezielt für Menschen mit tieferen Einkommen zu erhöhen. Die Kantone müssen neu einen Mindestbetrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden. Der indirekte Gegenvorschlag hätte aktuell jährliche Mehrkosten von rund 360 Millionen Franken zur Folge. Dieser föderalistische Ansatz bei den Prämienvergünstigungen würden die Kantone bei Annahme der Initiative verlieren.

 

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